Unsere gültige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Palletspace

§ 1 Vertragspartner und Anwendungsbereich

1. Palletspace ist eine Marke der Warespace GmbH & Co. KG, Technologiepark 22, 33100 Paderborn („Warespace“). Über die Internetplattform von Palletspace geschlossene Verträge kommen zwischen Warespace und dem jeweiligen Kunden zustande.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche auf der Internetplattform von Palletspace geschlossenen Verträge. Etwaig anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von Warespace nicht akzeptiert.

3. Das Angebot von Palletspace richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

1. Sämtliche auf der Internetplattform von Palletspace aufgeführten Preise sind unverbindlich. Durch die Betätigung des Buttons „verbindlich bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.

2. Warespace kann dieses Angebot binnen 24h annehmen. Die Annahme erfolgt durch Übermittlung einer Bestellbestätigung.

3. Bis zum 3. Werktag nach dem gebuchten Eingangsdatum bzw. vor dem gebuchten Warenausgang müssen mind. 80 % der gebuchten Kapazitäten belegt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, werden pauschal 80 % der gebuchten Palettenstellplätze in Euro pro Palette pro Tag des gebuchten Standortes in Rechnung gestellt.

4. Der Kunde bestätigt vor der Bestellung die Vorgaben und Richtlinien für die Beauftragung sorgfältig gelesen zu haben und diesen Folge zu leisten. Sollten durch Nichtbeachtung der Packanweisungen, Warenvorschriften oder weiteren Vorgaben Mehrkosten entstehen, werden diese zu 100% an den Kunden belastet.

Stornorecht

Da unsere Kunden Geschäftskunden sind, besteht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Fernabsatzverträge (§ 312g Abs. 1 BGB) kein Widerrufsrecht. Unsere Dienstleistungen sind speziell auf die Bedürfnisse unserer Geschäftskunden zugeschnitten und beinhalten die Bereitstellung von Lagerplätzen sowie damit verbundene Dienstleistungen, die individuell für den Kunden erbracht werden.

Kulanzregelung vor Beginn der Einlagerung

Sollten Sie vor Beginn der Einlagerung feststellen, dass Sie die gebuchten Lagerplätze doch nicht benötigen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Lösung im Rahmen unserer Kulanzregelung zu finden. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall umgehend, um eine einvernehmliche Lösung zu besprechen.

Fristen bei Stornierung

Die Stornierungsfrist ist abhängig von der Auftragsmenge:

Bis 50 Paletten: 24h vor Einlagerungsdatum

51 – 100 Paletten: 48h vor Einlagerungsdatum

101 – 500 Paletten: 1 Woche vor Einlagerungsdatum

Ab 501 Paletten: 2 Wochen vor Einlagerungsdatum

Bei Nicht-Einhaltung der Frist, gelten folgende Stornierungsgebühren:

100% der Wareneingangskosten für die vorab gebuchte Anzahl von Paletten

100 % Lagergeldkosten für die vorab gebuchte Anzahl von Paletten für einen Zeitraum von bis zu/maximal 30 Tage

Bei gebuchter Lagerung weniger als 30 Tage wird die Anzahl der gebuchten Tage für die Anzahl der Paletten als Lagergeld fällig

Bei einer gebuchten Lagerung größer als 30 Tage werden 30 Tage für die Anzahl der Paletten als Lagergeld fällig

Verfahren bei Stornierung

Die Stornierung muss über die Buchungsplattform oder schriftlich erfolgen und kann per E-Mail oder postalisch an die im Impressum angegebene Adresse gesendet werden. Die Stornierung sollte die Vertragsnummer und eine detaillierte Auflistung der betroffenen eingelagerten Waren enthalten, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Warespace wird die Stornierung schriftlich bestätigen.

§ 3 Geltung der ADSp 2017

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderes vereinbart ist, finden auf die zwischen Warespace und dem Kunden geschlossenen Verträge die Regelungen der ADSp 2017 Anwendung.

§ 4 Anforderungen an das Gut

1. Eingelagert und transportiert wird Handelsware auf Europaletten, Halbpaletten oder Gitterboxen mit folgenden maximalen Abmessungen:

Europalette: 120 x 80 x max. 180 cm (LxBxH) und einem maximalen Gewicht von 800 KG

Halbpalette: 60 x 80 x max. 180 cm (LxBxH) und einem maximalen Gewicht von 800 KG

Gitterbox stapelbar: 120 x 80 x 97 cm (LxBxH) und einem maximalen Gewicht von 1500 KG

Gitterbox offen: 120 x 80 x max. 180 cm (LxBxH) und einem maximalen Gewicht von 1500 KG

2. Folgende Waren sind als Verbotsgüter von der Lagerung und dem Transport ausgeschlossen:

a) Geld und geldwerte Dokumente, z.B. Briefmarken, Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher; Kredit-, Bank- oder Debitkarten, Telefonkarten und Prepaid-Karten (z.B. für Mobiltelefone), Softwarelizenzen oder vergleichbare Wertzertifikate;

b) Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, echte Perlen, Pelze, Teppiche, Uhren, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Gutscheine und Eintrittskarten;

c) Ware, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;

d) Schusswaffen sowie Teile von Schusswaffen nach den Definitionen des deutschen Waffengesetzes;

f) Ware, die geeignet ist, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen; lebende oder tote Tiere; medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; menschliche oder tierische sterbliche Überreste, Körperteile oder Organe;

g) Verderbliche Güter wie etwa kühlbedürftige Ware, Tiefkühlware, Frischwaren wie Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte, Molkereiprodukte, Früchte und Gemüse, Schnittblumen;

h) Gefahrgut, es sei denn, dieses wurde unter Abschluss einer Sondervereinbarung übergeben;

i) Arzneimittel, es sei denn, diese wurden unter Abschluss einer Sondervereinbarung übernommen;

j) nicht gefährliche und/oder gefährliche Abfälle im Sinne von § 3 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 bis 4 i.V.m. Anlagen 1 und 2 zu § 3 Abs. 2 des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, des Transports oder der Lagerung jeweils geltenden Fassung;

k) jegliche strahlenempfindlichen Güter, bei denen wegen Durchleuchtungen, insbesondere durch Röntgenstrahlen, anlässlich von Sicherheitskontrollen gemäß Ziffer 6 die Gefahr von Schädigungen besteht;

l) Güter, die einer Sonderbehandlung bedürfen (z.B. die besonders zerbrechlich sind oder die nur auf einer Seite liegend transportiert werden dürfen).

§ 5 Abwicklung von Transporten im Zusammenhang mit der Lagerung

1. Warespace ist berechtigt, Transporte im Selbsteintritt durchzuführen oder Dritte mit der Transportdurchführung zu beauftragen.

2. Ein Palettentausch ist nicht geschuldet.

§ 6 Haftung /Versicherung

1. Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Geltung der Haftungsbeschränkungen der ADSp 2017.

2. Warespace hat für seine Haftung eine marktübliche Verkehrshaftungsversicherung eingedeckt. Zur Eindeckung einer Lager- oder Warentransportversicherung ist Warespace nur auf ausdrücklichen und kostenpflichtigen Auftrag des Kunden verpflichtet.

3. Warespace haftet nicht für Schäden durch Nichtbeachtung bzw. Verletzung der vom Kunden bestätigten Vorgaben, Vorschriften und Anweisungen zu Waren und Packanweisungen.

§ 7 Vergütung

1. Über die vereinbarte Vergütung erstellt Warespace nach Abschluss der Dienstleistung bzw. monatlich eine Rechnung. Die Vergütung ist nach Rechnungserhalt sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen erfolgen auf das in der Rechnung angegebene Konto.

2. Sollte der Kunde die Ware vor Ablauf der vereinbarten Lagerzeit herausverlangen, ist die gesamte Vergütung gleichwohl zu zahlen.

3. Ruft der Kunde die Ware nicht vollständig bis zum Ablauf der gebuchten Lagerzeit ab, ist Warespace berechtigt, eine Zusatzvergütung zu verlangen. Diese berechnet sich auf Grundlage der vereinbarten Vergütung und entstehende Zusatzkosten für z.B. Umfuhren zzgl. 25% der Kosten.

4. Bei nicht erreichen von 80 % der gebuchten Palettenstellplätzen werden dem Kunden die Kosten nach dem 3. Werktag des gebuchten Wareneingangs bzw. bis 3 Tage vor dem gebuchtem Warenausgang in Rechnung gestellt. Die Kosten belaufen sich in einem solchen Fall auf 80 % der gebuchten Kapazitäten in Euro pro Palette pro Tag des gebuchten Standortes zum Buchungspreis.

§ 8 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den geschlossenen Verträgen und deren Anbahnung ist Paderborn. Im Anwendungsbereich des CMR handelt es sich um einen zusätzlichen Gerichtsstand.

Jonas Tritschallek

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